Willkommen bei Potsdam Apartments GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der ALTSTADT-PENSION POTSDAM

der APARTMENT- UND ZIMMERVERMIETUNG AM PARK,

des BOARDING-HOUSE LINDENSTRASSE und

der FERIENWOHNUNGEN POSTHOFSTRASSE

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern bzw. Apartments (nachfolgend Zimmer genannt) zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen des Pensionsbetriebes. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB sind für jeden Kunden und Gast in dem Pensionsbetrieb oder im Internetauftritt der Pension einsehbar.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.

1.3. Die Zimmer dienen ausschließlich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, für eine Beherbergung auf bestimmte Zeit, maximal für die Dauer von 1 Monat.

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast telefonisch, per E-Mail, Internet oder Fax reserviert und von uns bestätigt worden ist. Die Bestätigung kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail, Fax oder auf Wunsch auch auf dem Briefweg erfolgen. Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht möglich ist.

2.2. Vertragspartner sind die Vermieter und der Gast. Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag ein zu stehen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung

3.1. Der Pensionsbetrieb ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.Reservierungen von Funktionsräumen (Kellergewölbe, Garage) und Parkplatz im Hof stehen dem Kunden nur im Falle einer vorherigen Zustimmung durch die Pension und nur begrenzt über die vereinbarte Zeit zur Verfügung.

3.2. Der gesamte Rechnungsbetrag ist grundsätzlich am Tag der Anreise zu zahlen oder es erfolgt, nach Absprache (z.B. bei längeren Aufenthalten oder bei Anmietung von Firmen), eine Rechnungslegung. Bei einer früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer) bleibt der gesamte Betrag fällig.

3.3. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann die Pension die Beherbergungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere der Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt der Pension vorbehalten. Die Pension macht bei Zahlungsrückständen von ihrem Vermieterpfandrecht Gebrauch und kann die Entfernung von Sachen und Gepäck auf dem Wege der Selbsthilfe kurzzeitig, bis eine Klärung herbeigeführt ist, verhindern. Die Pension kann die Zimmer unter Aufsicht räumen, sofern die vereinbarte Mietzeit eigenmächtig und einseitig vom Gast verlängert wurde.

3.4. Nur bei Dauergästen ist Rechnungslegung möglich. Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

3.5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Pension allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Diese beträgt zurzeit 19%. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen zu Gunsten oder Lasten des Gastes.

3.6. Der Pensionsbetrieb ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.

4. Storno- und Rücktrittsbedingungen

4.1. Eine Stornierung hat grundsätzlich schriftlich (per E-Mail, Brief, Fax) zu erfolgen. Die Stornogebühren sind wie folgt gestaffelt: Stornierungen zwischen dem 7. und 3. Tage vor dem Anreisetag: 50 %, innerhalb von 48 Stunden vor der reservierten Buchung 100 % des gesamten Rechnungsbetrages. Die Stornobedingungen werden um die Beträge gemindert, die durch Weitervermietung der reservierten Zimmer seitens der Pension erzielt werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der Pension entstandene Schäden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

4.2. Sofern zwischen dem Pensionsbetrieb und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt.

4.3. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Pensionsbetrieb in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, auch wenn der Kunde auf sein Recht zum Rücktritt nicht ausdrücklich verzichtet hat. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung zum vereinbarten Termin nicht geleistet, so ist die Pension „Altstadt“ ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4.4 Ferner ist der Pensionsbetrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise fallshöhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden, die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

4.5. Der Pensionsbetrieb hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich auf den mit dem Kunden praktizierten Kommunikationsweg in Kenntnis zu setzen.

5. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

5.1. Der Kunde erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

5.2. Check in: Die Zimmer können ab 14 Uhr bezogen werden. Bei einer früheren Anreise kann in der Regel das Gepäck bereits einlagert werden. Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, kann es schon früher bezogen werden. Zur besseren Disposition wird gebeten, der Pension die ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen. Sollten sich Verzögerungen ergeben, ist die Pension ebenfalls rechtzeitig telefonisch darüber zu informieren. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.

5.3. Check out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Gepäck wird ggf. kostenlos eingelagert. Erfolgt die Übergabe aus Gründen, die die Pension nicht zu verantworten hat, nach 12.00 Uhr, so werden 50 % des Zimmerpreises, nach 18.00 Uhr 100 %, berechnet.

6. Haftungen

6.1 Der Gast haftet gegenüber dem Pensionsbetrieb für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

6.2 Der Pensionsbetrieb haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Pension bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

6.3 Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Pensionsbetriebes bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.

6.4 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

6.5. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6.6. Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich des Pensionsbetriebes. Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

6.7. Die gesondert zu vereinbarende Nutzung des Kellergewölbes ist nur möglich, wenn für das Betreten größte Vorsicht gewährleistet ist und Eigenverantwortlichkeit übernommen wird.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Pension: Potsdam.

7.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und Beherbergung in der Pension unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Potsdam, den 01. Oktober 2007